§ 247 BGB | Basiszinssatz ab 01. 01. 2011
Freitag, Dezember 31st, 2010Der gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2010 (Nr. 199) bekannt gegeben.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dieser Zinssatz dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB und wird jeweils zum 01. 01 und zum 01. 07 eines Jahres angepasst. Der Basiszinssatz beträgt ab dem 01. 01. 2011 0,12 %. Die Nächste Anpassung findet zum 01. 07. 2011 statt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Bundesbank